25.11.2021

Geplante Ökosoziale Steuerreform 2022

 
       
       
Über die ersten Eckpunkte der geplanten ökosozialen Steuerreform, die auf der BMF-Homepage veröffentlicht wurden, haben wir bereits berichtet.
Der Gesetzesentwurf befindet sich nun inzwischen in der Begutachtungsphase und der weitere Gesetzwerdungsprozess im Parlament bleibt noch abzuwarten.

Überblick der vorgesehenen Änderungen durch die Steuerreform:
  • Senkung der Lohn- und Einkommensteuer (2. und 3. Stufe ab 7/2022 bzw. 7/2023)
  • Senkung der Krankenversicherung (um 1,7% bis Monatsbezug EUR 2.500 ab 7/2022)
  • Mitarbeitererfolgsbeteiligung (steuerfrei bis EUR 3.000 ab 2022)
  • Erhöhung Familienbonus Plus soll ab 1. Juli 2022 von EUR 1.500 auf EUR 2.000 pro Kind angehoben werden (über 18 Jahr auf EUR 650,00)
  • Senkung der Körperschaftsteuer (stufenweise auf 24% ab 2023 bzw. 23% ab 2024)
  • Anhebung GWG-Grenze (auf EUR 1.000 ab 2023)
  • Investitionsfreibetrag (erhöhter Freibetrag für ökologische Investitionen)
  • Gewinnfreibetrag (erhöhter Grundfreibetrag 15% ab 2022)
  • CO²-Bepreisung und Kompensation
  • Regionaler Klimabonus
  • Absetzbarkeit von Sonderausgaben für thermische Sanierung
  • Absetzbarkeit von Sonderausgaben für Investitionen zum Ersatz von fossilen durch klimafreundliche Heizungssysteme
  • Änderung der Besteuerung von Kryptowährungen– Details finden Sie hier
Wir halten Sie weiterhin am Laufenden.
Ihr IWTH Team

Quelle: Ministerialentwurf Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I
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