24.11.2021

Informationen zu Kurzarbeit Phase 5

 
       
       
Frist für Beantragung
Die Frist zur Antragstellung für Unternehmen in Oberösterreich, die Kurzarbeit (auch Verlängerung) zwischen 15.11. und 05.12.2021 beginnen, endet mit Ablauf des vierzehnten Tages nach Beginn der Kurzarbeit, spätestens daher mit Ablauf des 19.12.2021.
Die Frist für alle anderen Unternehmen, die Kurzarbeit (auch Verlängerung) zwischen 22.11. und 01.12.2021 beginnen, endet ebenso mit Ablauf des vierzehnten Tages nach Beginn der Kurzarbeit, spätestens daher mit Ablauf des 15.12.2021.

Entfall der wirtschaftlichen Begründung durch einen WT

Die Verpflichtung, die wirtschaftliche Begründung durch einen WT bestätigen zu lassen, entfällt für Unternehmen,

- die Kurzarbeit für den Zeitraum 22.11. bis 01.12.2021 (in Oberösterreich 15.11. bis 05.12.2021) beantragen oder

- bestimmten ÖNACE 2008 Klassifikationen angehören.

Quelle: KSW-Information vom 22.11.2021
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