25.11.2021

Verlängerung von COVID-19 Unterstützungsmaßnahmen bis März 2022

 
       
       
Aufgrund des erneuten Lockdowns hat das Bundesministerium für Finanzen angekündigt, bereits bekannte COVID-Unterstützungsmaßnahmen wie den Ausfallsbonus, den Verlustersatz sowie den Härtefallfonds zu verlängern.

Laut BMF-Pressmeldung vom 19. November 2021 sind folgende Eckpunkte bekannt:

Verlängerung Ausfallsbonus
Inkl. Update zur Verordnung 03.12.2021:
  • November und Dezember 2021: Umsatzausfall von mindestens 30% Prozent im Vergleich zum identen Monat aus dem Jahr 2019
  • Jänner bis März 2022: Umsatzausfall von mindestens 40% Prozent im Vergleich zum identen Monat aus dem Jahr 2019
  • Branchenabhänge Ersatzrate von 10% bis 40% des Umsatzausfalls
  • Betrachtungszeiträume: November 2021 bis März 2022
  • Beantragung ab 10. des Folgemonats
Finden Sie näheres in den FAQs zum Ausfallsbonus III – Verlängerung bis März 2022.

Verlängerung Verlustersatz
  • Umsatzausfall von mindestens 40% Prozent im Vergleich zum identen Monat aus dem Jahr 2019
  • Größenabhängige Ersatzrate von 70%/90% des Verlusts
  • Betrachtungszeiträume: Jänner 2022 bis März 2022
  • Beantragung ab Anfang 2022
Das BMF hat erste FAQs zum Verlustersatz – Verlängerung bis März 2022 veröffentlicht.

Verlängerung Härtefallfonds
  • Umsatzausfall von mindestens 40% bzw. können die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden
  • Ersatzrate 80% Prozent zzgl. EUR 100 des Nettoeinkommens, mindestens EUR 600, maximal EUR 2.000
  • Betrachtungszeiträume: November 2021 bis März 2022
Laut Ankündigungen der Bundesregierung sind weitere Verlängerungen auch zu anderen COVID-Unterstützungsmaßnahmen wie bspw. dem Künstlersozialversicherungs-Fonds, dem NPO-Fonds und dem Veranstalterschutzschirm geplant. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, z.B. im Zusammenhang mit 2-G Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.

Die Veröffentlichung der Verordnungen mit den Richtlinien zu den verlängerten Wirtschaftshilfen bleibt abzuwarten. Selbstverständlich werden wir Sie anschließend in gewohnter Form über die Details informieren.

Für Rückfragen zu den COVID-Unterstützungsmaßnahmen stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner in diesen herausfordernden Zeiten jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr
IWTH-Team

Quelle: BMF-Pressemeldung
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