22.02.2022

Stablecoins: Umstellung der Besteuerung von Kryptowährungen ab 1.3.2022

 
       
       
Ab 1.3.2022 werden Kryptowährungen als Kapitalvermögen (ähnlich wie bspw Aktien) mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 % besteuert. Steuerfreie Verkäufe nach Ablauf von einem Jahr sind für Neuvermögen (Kauf ab 1.3.2021) nicht mehr möglich. Täusche zwischen Kryptowährungen des Neuvermögens führen ab 1.3.2022 zu keiner Realisation mehr, sondern erst der Tausch gegen Fiatwährungen (wie bspw. EUR oder USD) oder Leistungen.

Im Folgenden einige Tipps:
  • Für die Monate Jänner und Februar 2022 besteht ein Wahlrecht, bereits die neue Regelung anzuwenden
  • Stablecoins fallen nach derzeit vorherrschender Ansicht unter die gesetzliche Definition der Kryptowährungen. Ein Tausch von anderen Kryptowährungen des Neuvermögens in Stablecoins führt daher noch zu keiner Gewinnrealisierung und daher noch zu keiner Besteuerung
  • Wird „Altvermögen“ (gekauft vor 1.3.2021) in andere Kryptowährungen (inkl. Stablecoins) getauscht, liegt ab diesem Zeitpunkt Neuvermögen vor, das der Besteuerung mit 27,5 % KESt unterliegt
Mehr Details finden Sie u.a. hier: Neues zur Besteuerung von Kryptowährungen (iwth.at)
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