27.07.2022

Coronabedingte SV-Beitragsrückstände bei der ÖGK – Ende der Phase 1

 
       
       

Ende der Phase 1

Am 30.09.2022 endet die erste Phase des "2-Phasen-Modells“. Etwaig noch bestehende Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 sind somit grundsätzlich bis Ende September 2022 zu begleichen.

Beginn der Phase 2

Bestehen trotz intensiver Bemühungen zum 30.09.2022 noch teilweise Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021, können diese in einer zweiten Phase bis spätestens 30.06.2024 als Zahlungserleichterungen in Form von Ratenvereinbarungen beglichen werden.

Dafür bestehen folgende gesetzliche Voraussetzungen:

  • Im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.09.2022 wurden zumindest 40% des ursprünglichen Beitragsrückstandes beglichen und es sind ausschließlich Beiträge betroffen, die auf Grund einer bis 30.09.2022 gültigen Ratenvereinbarung nicht vollständig entrichtet werden konnten.
  • Im Ratenzahlungszeitraum bis 30.09.2022 ist kein Terminverlust eingetreten - die Raten wurden vereinbarungsgemäß geleistet.
  • Es wird glaubhaft gemacht, dass der zum 30.09.2022 verbliebene Beitragsrückstand zusätzlich zu den laufend anfallenden Beiträgen entrichtet werden kann.

Antragstellung bis 30.9.2022 (FRIST) erforderlich
Ein automatischer Übergang des Ratenansuchens von Phase 1 zu Phase 2 ist nicht möglich.
Nach dem 30.09.2022 besteht keine Möglichkeit mehr, die gesetzlichen Zahlungserleichterungen der
Phase 2 in Anspruch zu nehmen.

Quelle: Newsletter ÖGK vom 27.07.2022

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