28.07.2022

Gesetzesänderung bei Vermietung inländischer Grundstücke durch ausländische Vermieter

 
       
       
In unserer IWTH-News vom 3.1.2022 haben wir über die neue Umsatzsteuer-Regelung bei ausländischen Vermietern und den Übergang der Steuerschuld von ausländischen Vermietern eines inländischen Grundstückes an inländische Unternehmer berichtet.

Nun hat der Gesetzgeber im Rahmen des Abgabenänderungsgesetz 2022 neuerlich auf diese Regelung und die damit verbundene komplizierte Umsetzbarkeit reagiert. In § 19 Abs 1 UStG ist nunmehr kein Übergang der Steuerschuld und keine Haftung des Leistungsempfängers (Mieter ist Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts) vorgesehen.

Damit soll die bisherige Regelung bzw Verwaltungspraxis, dass der ausländische Vermieter die Umsatzsteuer in Österreich unter Abzug von Vorsteuern abführt, aufrecht bleiben. Der Vermieter wird somit wieder in Österreich umsatzsteuerlich veranlagt.

Ihr IWTH - Team
close_icon