19.07.2022
Sozialversicherungsbonus für Selbständige
Analog für den Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer hat der Nationalrat am 07.07.2022
eine außerordentliche Gutschrift zur Entlastung der selbständig Erwerbstätigen, ausgestaltet als Sozialversicherungsbonus, beschlossen.
- Die Gutschrift gebührt all jenen Selbständigen, die zum Stichtag des 31.08.2022
in der Krankenversicherung pflicht- oder selbstversichert sind und deren monatliche Beitragsgrundlage min. € 566,- und max. € 2.900,- beträgt. - Die Höhe der Gutschrift ist gestaffelt und hängt von der Beitragsgrundlage ab.
- Liegt zum Stichtag noch keine endgültige Beitragsgrundlage vor, wird die vorläufige Beitragsgrundlage herangezogen.
- Die außerordentliche Gutschrift ist für Jahreseinkommen unter € 24.500,- von der Einkommensteuer befreit.
- Gebührt zeitgleich ein Teuerungsabsetzbetrag, weil geringe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen, vermindert das eine allfällige außerordentliche Gutschrift.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Parlaments.
Quelle: WKO vom 07.07.2022