18.03.2022

Wichtige Informationen zur Beschäftigung Ukrainischer Flüchtlinge

 
       
       
Wenn Sie geflüchtete Menschen aus der Ukraine beschäftigen wollen, benötigen Sie eine Beschäftigungsbewilligung.
Diese kann in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden, sobald die blaue Aufenthaltskarte ("Ausweis für Vertriebene") vorliegt.

Wie komme ich zu einer Beschäftigungsbewilligung?
Der/die ArbeitgeberIn beantragt die Beschäftigungsbewilligung an der für den Arbeitsort zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS.

In Wien ist das:
AMS Wien Service Ausländer_innenbeschäftigung
Ungargasse 37, 1030 Wien

Die Antragstellung erfolgt per eAMS-Konto oder per Mail an: sab.wien@ams.at

Weitere Informationen zur Beschäftigungsbewilligung und das Antragsformular erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie: Für Arbeitskräfteüberlasser kann keine Beschäftigungsbewilligung ausgestellt werden und eine Beschäftigung ohne Beschäftigungsbewilligung ist rechtswidrig.

Quelle: AMS-Newsletter
close_icon