01.04.2022

Härtefall-Fonds: Förderung für Betrachtungszeitraum März 2022 ab 01.04.2022 möglich

 
       
       
Ab Freitag, 1. April 2022, ist die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds für das vierundzwanzigste "Corona-Monat" (von 1. bis 31.März 2022) über das Antragsformular möglich.

Die Antragstellung für alle Betrachtungszeiträume des Phase 4 Härtefall-Fonds endet am Montag, 02. Mai 2022.

Alle weiterführende Informationen zum Härtefall-Fonds finden Sie auf der der Website der WKO.

Quelle: WKO-Newsletter vom 01.04.2022
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