23.12.2020

Dezember-Umsatzersatz: Anpassung und Verlängerung der Antragsfrist

 
       
       
Das BMF hat informiert, dass aufgrund diverser technischer Anpassungen im Laufe der Feiertage der Beantragungszeitraum für den Umsatzersatz für Dezember auf den 20. Jänner ausgeweitet wird. Aufgrund der Ausweitung des Lockdowns nach Weihnachten soll auch die Beantragung an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Dadurch soll auch jenen, die durch die Verschärfungen neu oder zusätzlich direkt betroffen sind (z.B.: Einzelhandel und körpernahe Dienstleister), die Möglichkeit gegeben werden, diese Hilfe zu nutzen.

Diese Arbeiten werden vom 26. Dezember bis inklusive 28. Dezember durchgeführt, daher ist in diesem Zeitraum keine Beantragung des Umsatzersatzes über FinanzOnline möglich. Weiters wird aufgrund des Jahreswechsels und der Modernisierung FinanzOnline auch am 5. und 6. Jänner nicht erreichbar sein.
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