04.08.2021

Verlängerter Verlustersatz für die Betrachtungszeiträume Juli bis Dezember 2021

 
       
       
Der Verlustersatz bis maximal 10 Millionen Euro wurde unter leichter Anpassung der Anspruchskriterien bis Ende 2021 verlängert.

Anträge können ab 16. August 2021 bis spätestens 30. Juni 2022 durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter für anspruchsberechtigte Unternehmen, die durch die Corona-Krise im Zeitraum zwischen 1. Juli 2021 und 31. Dezember 2021 Umsatzausfälle von mindestens 50 Prozent erlitten haben, eingebracht werden.

Es handelt sich um einen eigenständigen Antrag für maximal sechs zeitlich zusammenhängende Betrachtungszeiträume unter der Voraussetzung, dass der gesamte Verlustersatz mindestens 500 Euro beträgt.

Mehr Informationen zum verlängerten Verlustersatz bzw. den detaillierten Anspruchsvoraussetzungen, Ausnahmen, Berechnungen bzw. Bestätigungs- und Verpflichtungserklärungen können Sie der Richtlinie zum verlängerten Verlustersatz bzw. der Homepage zum verlängerten Verlustersatz der COFAG entnehmen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung!

Ihr
IWTH-Team
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