26.01.2021

Update zur Investitionsprämie

 
       
       
Die Frist für das Setzen erster Maßnahmen (bspw. durch Bestellungen, Lieferungen, Anzahlungen für Investitionen) soll um drei Monate auf 31.05.2021 ausgedehnt werden (§ 2 Abs 1 InvPrG).
Achtung: Der Antrag auf Investitionsprämie ist weiterhin bis spätestens 28.02.2021 zu stellen.

Die finale Beschlussfassung des 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes im Parlament demnächst ist abzuwarten.

Wir halten Sie am laufenden.
Ihr IWTH-Team
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