22.01.2021

Nationalrat beschließt USt-Befreiung von Schutzmasken mit Gesetzespaket zur Geldwäschebekämpfung

 
       
       
Am 20.1.2021 hat der Nationalrat die Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen mit Schutzmasken ab 23.1.2021 beschlossen. Dies erfolgte durch Einbringen eines Abänderungsantrages im Rahmen der Beschlussfassung des Gesetzespakets betreffend Bekämpfung der Geldwäsche.
Mit diesem Gesetzespaket werden die europarechtlichen Vorgaben zur Geldwäschevermeidung und Terrorismusbekämpfung umgesetzt.
Den im Nationalrat beschlossenen Gesetzestext können Sie HIER abrufen.

Die befristete Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen mit Schutzmasken ist in § 323c Abs 17 BAO geregelt und ist ab 23.1. bis 30.6.2021 vorgesehen.
Das Gesetzespaket soll heute im Bundesrat beschlossen werden, damit die Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken ab 23.1.2021 in Kraft treten kann.
Laut einer aktuellen BMF-Information zur Umsatzsteuerbefreiung von Schutzmasken kann der 0% Umsatzsteuersatz für Umsätze mit Schutzmasken ab 23.1. im Kassensystem bereits hinterlegt werden.

Quelle: KSW-Newsletter vom 22.01.2021
 
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