02.08.2021

Update Abrechnung Investitionsprämie

 
       
       
Wir möchten nochmals an die Abrechnungsfristen für die Investitionsprämie erinnern und auf mögliche zusätzlich notwendige Bestätigungen hinweisen:

Abrechnungen, die bis zum 30. September 2021 vorgelegt werden, unterliegen keiner Abrechnungsfrist. Für Abrechnungen, die nach dem 30. September 2021 eingereicht werden, gilt die Einhaltung der
3-Monats-Frist ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderzusage zu fördernden Investitionen.

Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass für ausgewählte Investitionen, die zu den Schwerpunktthemen Ökologisierung, Digitalisierung bzw. Gesundheit zählen, im Zuge der Abrechnung zusätzliche Bestätigungen hochzuladen sind.

Diese zusätzlichen Bestätigungen dienen beispielsweise als Nachweis über Energie-Einsparpotential, Umwelteffekte oder als Nachweis für den Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern.
Damit es im Zuge der Abrechnung zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommt, empfehlen wir eine rechtzeitige Einholung dieser Nachweise.

Weitere Details dazu erfahren Sie auf der aws Homepage und unter den aws FAQs sowie in der Abrechnungsanleitung der aws.
Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung!

Ihr
IWTH-Team

Quelle: aws
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