17.02.2021

Teil 13: Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Coronavirus – Ausfallsbonus

 
       
       
Sehr geehrte Klientin,
sehr geehrter Klient!

Seit 16. Februar 2021 kann der bereits mehrfach erwähnte Ausfallsbonus, vom Antragsteller eigenständig, über Finanzonline beantragt werden.

Die wesentlichen Eckpunkte zum Ausfallsbonus finden Sie in unserer Klienteninformation.

Auf unserer Homepage finden Sie laufend weitere Informationen und Links. Bleiben Sie informiert und melden Sie sich auch zu unserem Newsletter an.

Wir stehen Ihnen für Fragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung!

Ihr IWTH-Team
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