03.06.2021

Ratenzahlungsrechner für Rückzahlung gestundeter Abgaben

 
       
       
Wie können gestundete Steuern und Abgaben zurückgezahlt werden? Diese Frage beantwortet ein neuer „Ratenzahlungsrechner" des Finanzministeriums.

Das Finanzministerium hat einen "Ratenzahlungsrechner" online gestellt, mit dem man berechnen kann, wie gestundete Steuern und Abgaben zurückgezahlt werden können. Dort kann der Rückstand eingetragen und die voraussichtliche Rückzahlung berechnet werden.
Die Stundung von Abgaben und Steuern für die von Covid betroffenen Firmen endet am 30. Juni.

Das neue Modell ermöglicht den Betroffenen innerhalb von bis zu 36 Monaten ihre Abgabenschulden zurück zu zahlen. Das Ratenzahlungsmodell gilt für alle, die während der Covid-Pandemie Abgabenrückstände aufgebaut haben bzw. derzeit noch Stundungen in Anspruch nehmen und bei denen mehr als die Hälfte der Abgabenrückstände nach dem 15. März 2020 fällig geworden ist.
Dazu zählen auch die bereits festgesetzten Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen.

Zu beantragen ist die Ratenzahlung zwischen 10. Juni und 30. Juni "am einfachsten über FinanzOnline", so das Finanzministerium.
In den kommenden Tagen werden Informationen in die FinanzOnline Data-Boxen und auf dem Postweg an rund 350.000 Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verschickt, die mehr als 100 Euro an Abgabenrückständen auf ihrem Abgabenkonto haben.

Quelle: BMF vom 03.06.2021 zum Ratenzahungsrecher
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