10.06.2021

Investitionsprämie: Abrechnungsfrist

 
       
       
Wie bereits lange öffentlich diskutiert wurde, sieht die neue Richtlinie zur Investitionsprämie eine Anpassung der Abrechnungsfrist vor.

Die Abrechnungsfrist wurde jedoch nicht wie angekündigt von drei auf sechs Monate verlängert, sondern es wurde eine Ausnahme geschaffen: Abrechnungen, die bis zum 30. September 2021 vorgelegt werden, unterliegen keiner Abrechnungsfrist.

Für Abrechnungen nach dem 30.09.2021 gilt wieder die Einhaltung der 3-Monatsfrist ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderzusage zu fördernden Investitionen.

Hinsichtlich Details dazu dürfen wir auf die Abrechnungsanleitung der aws verweisen. Weitere Informationen finden Sie auf der aws Homepage und unter den aws FAQs.

Falls Sie für die Endabrechnung die Bestätigung eines Steuerberaters benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bitten Sie dafür um rechtzeitige Kontaktaufnahme.

Ihr
IWTH-Team

Quelle: InvPRL vom 28.05.2021
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