25.01.2021

ÖGK-Info zum Abbau von coronabedingten Beitragsrückständen

 
       
       
Die ÖGK informiert in ihrem Schreiben vom 25.01.2021 über die geplante Vorgangsweise zum schrittweisen Abbau von coronabedingten Beitragsrückständen.

Demnach wird die ÖGK Anfang Februar Zahlungsinformationen an die Unternehmen verschicken, um eine frühzeitige Planung zur Rückzahlung der bestehenden Beitragsrückstände zu erleichtern.

Seit Ende 2020 ist ein erweitertes Ratenzahlungsmodell sowohl für coronabedingte Beitragsrückstände als auch für coronabedingte Steuerrückständen vom Gesetzgeber beschlossen worden (siehe § 733 ASVG idF 2. SVÄG 2020 und § 323e BAO idF COVID-19-StMG).

Quelle: Detaillierte Infomationen finden Sie aud der Website der ÖGK
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