23.09.2022
ÖGK erhöht Verzugszinsen
Erfolgt innerhalb der Zahlungsfrist kein Zahlungseingang (Verbuchung oder Wertstellung), so berechnet die Österreichische Gesundheitskasse von den rückständigen Beiträgen Verzugszinsen und belastet diese am Beitragskonto.
Ab 01.10.2022 erhöht die Österreichische Gesundheitskasse den Verzugszinsensatz auf 3,38 % (bisher 1,38 %).
Quelle: ÖGK Website, 23.09.2022
Ab 01.10.2022 erhöht die Österreichische Gesundheitskasse den Verzugszinsensatz auf 3,38 % (bisher 1,38 %).
Quelle: ÖGK Website, 23.09.2022