23.09.2022

ÖGK erhöht Verzugszinsen

 
       
       
Erfolgt innerhalb der Zahlungsfrist kein Zahlungseingang (Verbuchung oder Wertstellung), so berechnet die Österreichische Gesundheitskasse von den rückständigen Beiträgen Verzugszinsen und belastet diese am Beitragskonto. 

Ab 01.10.2022 erhöht die Österreichische Gesundheitskasse den Verzugszinsensatz auf 3,38 % (bisher 1,38 %).

Quelle: ÖGK Website, 23.09.2022
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