28.09.2022

Bundesregierung entlastet Unternehmen und setzt Anreize zum Energiesparen

 
       
       
Steigende Energiepreise aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine belasten die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft. Analog zu den Abfederungen der Teuerung für private Haushalte sollen mit dem Energiekostenzuschuss nun auch insbesondere energieintensive Unternehmen entlastet werden. Der Energiekostenzuschuss ist Teil der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung.

Energiekostenzuschuss im Ãœberblick

  • Das dafür vorgesehene Budget von € 450 Millionen soll aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise auf € 1,3 Milliarden erhöht werden.
  • Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes.
  • Die Förderung orientiert sich am EU-Krisenrahmen und sieht insgesamt vier Förderstufen vor.
  • Um eine zielsichere Unterstützung sicherzustellen und Doppel- oder Ãœberförderung zu vermeiden, ist unter anderem die Bestätigung einer Steuerberatung vorgesehen: etwa zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, aber auch zu den verbrauchten Energien und zur Höhe der Mehr-Aufwendungen.

Förderungszeitraum

Energie-Mehrkosten von 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 werden gefördert. Sollte die Europäische Kommission die Genehmigungsfrist über Jahresende hinaus verlängern, ist eine entsprechende Verlängerung grundsätzlich möglich.

Registrierung

Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgt zunächst eine Registrierung im aws Fördermanager. Diese Registrierung wird von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.

Antragsstellung

Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich.

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Ihr
IWTH-Team

Quelle: BMK vom 28.09.2022
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