02.08.2021

Informationen zur Phase 3 des Härtefall-Fonds

 
       
       
Der Härtefall-Fonds geht in die Phase 3 und wir informieren Sie gerne über die Details:

Ab 2. August und bis einschließlich 31. Oktober 2021 können Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli, August, September 2021) rückwirkend beantragt werden.

Neu im Vergleich zur Phase 2
  • Für die Antragstellung ist eine persönliche Handy-Signatur erforderlich. Die Handy-Signatur kann beispielsweise über FinanzOnline aktiviert werden, nähere Informationen dazu finden Sie hier.
  • Zum Nachweis einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung müssen zusätzliche Angaben im Online-Antrag gemacht werden. Finden Sie hier ein Muster des Antragsformulars.

Die Mindestförderhöhe pro Betrachtungszeitraum in Phase 3 des Härtefall-Fonds beträgt 600 Euro (für den Monat Juli: 900 Euro), die maximale Förderhöhe bleibt wie in Phase 2 bei 2.000 Euro. Die Zeit zwischen 16. und 30. Juni 2021 wird bei einem Antrag des Bezugszeitraums Juli 2021 pauschal mit 50 Prozent der Förderhöhe abgegolten, wenn man für den Betrachtungszeitraum 1 einreicht. Daraus ergibt sich eine maximale Gesamtförderhöhe von 7.000 Euro.


Ab 2. August 2021 ist die Beantragung wie gewohnt direkt über die WKO-Website möglich.
Lesen Sie hier welche Unterlagen für den Antrag notwendig sind.

Ihr
IWTH - Team

Quellen:
WKO Newsletter vom 29.07.2021 sowie
WKO-Website
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