27.07.2021

Härtefall-Fonds: Ende der Phase 2

 
       
       
Wie wir laufend informiert haben, können inzwischen die Anträge zum Härtefall-Fonds für alle 15 Betrachtungszeiträume der Phase 2 gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist für die Phase 2 jedoch am 31.07.2021 endet.
 
Bis dahin ist es noch möglich Anträge für die folgenden Betrachtungszeiträume zu beantragen, sofern die Voraussetzungen für die jeweiligen Betrachtungszeiträume erfüllt sind:
  • Betrachtungszeitraum 1: 16.3.2020 bis 15.4.2020
  • Betrachtungszeitraum 2: 16.4.2020 bis 15.5.2020
  • Betrachtungszeitraum 3: 16.5.2020 bis 15.6.2020
  • Betrachtungszeitraum 4: 16.6.2020 bis 15.7.2020
  • Betrachtungszeitraum 5: 16.7.2020 bis 15.8.2020
  • Betrachtungszeitraum 6: 16.8.2020 bis 15.9.2020
  • Betrachtungszeitraum 7: 16.9.2020 bis 15.10.2020
  • Betrachtungszeitraum 8: 16.10.2020 bis 15.11.2020
  • Betrachtungszeitraum 9: 16.11.2020 bis 15.12.2020
  • Betrachtungszeitraum 10: 16.12.2020 bis 15.1.2021
  • Betrachtungszeitraum 11: 16.1.2021 bis 15.2.2021
  • Betrachtungszeitraum 12: 16.2.2021 bis 15.3.2021
  • Betrachtungszeitraum 13: 16.3.2021 bis 15.4.2021
  • Betrachtungszeitraum 14: 16.4.2021 bis 15.5.2021
  • Betrachtungszeitraum 15: 16.5.2021 bis 15.6.2021

Es ist für jeden Betrachtungszeitraum ein gesonderter Antrag zu stellen.
Sie finden alle nötigen Informationen sowie die Antragsmöglichkeit auf der WKO Homepage.
 
Seitens der Bundesregierung wurde bereits eine Verlängerung und Adaptierung der Wirtschaftshilfen u.a. des Härtefall-Fonds für stark Betroffene angekündigt.
Die WKO hat dazu erste Informationen veröffentlicht. Details sowie die entsprechende Richtlinie bleiben jedoch noch abzuwarten.

Gerne informieren wir Sie sobald uns nähere Informationen vorliegen.
 
Ihr
IWTH-Team

Quellen:
WKO-Homepage sowie WKO- Newsletter vom 15.06.2021
BMF - Pressemitteilung vom 15.06.2021
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