28.07.2021

Fixkostenzuschuss I – Frist 31.08.2021

 
       
       
Für den Fixkostenzuschuss (Phase I) können Anträge noch bis spätestens 31. August 2021 eingebracht werden bzw. hat bis dahin jedenfalls die Abgabe der Endabrechnung zu erfolgen, falls bereits ein Antrag in der ersten oder zweiten Tranche gestellt wurde. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise im Zeitraum zwischen 16. März 2020 und 15. September 2020 Umsatzausfälle von mindestens 40 Prozent erlitten haben. Gerne unterstützen wir Sie bei der Berechnung und übernehmen die Antragstellung für Sie.

Details finden Sie auf der Homepage zum Fixkostenzuschuss.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihr
IWTH-Team
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