10.06.2021

Härtefall-Fonds: Anträge für das fünfzehnte Corona-Monat ab 16. Juni möglich

 
       
       
Ab Mittwoch, 16. Juni ist die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds für das fünfzehnte "Corona-Monat" (von 16. Mai bis 15. Juni) über das Antragsformular vorgesehen.

Weiterführende Informationen, wie die am häufigsten gestellten Fragen dazu, finden Sie auf der WKO-Website.

Auszahlung Zusatzbonus startet ab 1. Juni 2021
Zusätzlich zum Comeback-Bonus wird für jeden geförderten Betrachtungszeitraum aus der Härtefall-Fonds Phase II ein Zusatzbonus in der Höhe von 100 Euro ausbezahlt. Eine separate Beantragung ist nicht notwendig, die Auszahlung erfolgt automatisiert auf die in Ihrem zuletzt ausbezahlten Antrag angegebene Bankverbindung. Wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Wirtschaftskammer und geben Sie umgehend Ihre neue Bankverbindung (IBAN) bekannt.
Die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen, ab 1. Juni 2021, ab 1. August 2021 und ab 1. Oktober 2021.

Ein Überblick über alle weiteren zur Verfügung stehenden Unterstützungsmaßnahmen finden Sie hier.
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