03.01.2022

Härtefall-Fonds: Anträge für den Betrachtungszeitraum Dezember 2021 ab 1. Jänner möglich

 
       
       
Ab Samstag, 01. Jänner, ist die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds für das einundzwanzigste "Corona-Monat" (von 1. bis 31. Dezember) über das Antragsformular möglich.

Für diesen Betrachtungszeitraum gilt wie für November 2021 eine Sonderregelung mit einer Mindestförderhöhe von 1.100 Euro. Zur Beantragung muss entweder ein Umsatzeinbruch von 30 % im Vergleich zur Vorkrisenzeit vorliegen oder ein Nachweis erfolgen, dass die Deckung der laufenden Kosten im Betrachtungszeitraum nicht mehr möglichst ist.

Weiterführende Informationen, wie die am häufigsten gestellten Fragen dazu, finden Sie auf der WKO-Website.

Quelle: WKO-Newsletter vom 01.01.2022
close_icon