17.01.2023

Energiekostenzuschuss I – Nachfrist für Voranmeldungen vom 16.01. bis 20.01.2023

 
       
       
Für die Voranmeldungen zum Energiekostenzuschuss wurde eine Nachfrist vom 16. – 20. Jänner 2023 eingeräumt, d.h. in diesem Zeitraum sind weitere Voranmeldungen für den Energiekostenzuschuss I (Förderungszeitraum 1.2.2022 bis 30.9.2022) möglich.

Die fristgerechte Voranmeldung ist die Voraussetzung dafür einen Antrag stellen zu können.

Hier finden Sie die Details zum Energiekostenzuschuss, so wie den Antrag zur Voranmeldung.

Quelle: AWS News vom 16.01.2023
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