19.11.2020

Zusätzliche Zahlungserleichterungen durch die ÖGK

 
       
       
Die seit kurzem geltenden Betretungsverbote stellen uns alle vor große Herausforderungen. Daher bietet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) für diese Gruppe von Unternehmen zusätzliche Zahlungserleichterungen an. Diese Maßnahmen ergänzen die bisher geschnürten drei Unter­stützungspakete für Dienstgeber.

Stundungen und Raten
Die zusätzlich geschaffenen Hilfsmaßnahmen der ÖGK betreffen die Beiträge für die Beitragszeiträume Oktober, November und Dezember 2020. Sie gelten exklusiv für unmittelbar mit einem Betretungsverbot belegte Betriebe. Im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen bietet die ÖGK Stundungen und Ratenvereinbarungen an. Dahingehende Anträge können von den betroffenen Betrieben unbürokra­tisch und formlos gestellt werden. Das Vorliegen eines Betretungsverbotes im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist dabei gegenüber der ÖGK glaubhaft zu machen.
Die Möglichkeit von Stundungen und Ratenzahlungen besteht auch für Unternehmen, die nachweislich indirekt von den Auswirkungen der bestehenden Betretungsverbote (wie z. B. Zulieferer von Hotels) be­troffen sind. Die konkreten Umstände der Liquiditätsprobleme sind in diesen Fällen bei der Antragstellung näher darzulegen. Die bisherigen drei Unterstützungspakete gelten ungeachtet der aktuellen Ergänzung in der bestehenden Form weiter.

Kurzarbeit und Risikofreistellungen
Beiträge für Mitarbeiter in Kurzarbeit, für freigestellte Angehörige einer Risikogruppe (COVID-19-Risiko-Attest) oder für abgesonderte Personen sind von Stundungen bzw. Ratenvereinbarungen ausgenommen. Diese sind nach den gesetzlichen Regelungen bis zum 15. des auf die Beihilfenauszahlung zweitfolgen­den Kalendermonates an die ÖGK zu entrichten.

Meldeverpflichtungen einhalten
Wie bisher auch ist es unbedingt erforderlich, dass sämtliche Meldeverpflichtungen eingehalten werden. Anträge auf Stundungen und Ratenzahlungen können ohne die monatlichen Beitragsgrundlagennach-weise (mBGM) nicht bearbeitet werden. Darüber hinaus ist die ÖGK seit September wieder gesetzlich verpflichtet, Meldeverstöße zu sanktionieren.

Quelle: ÖGK Info 16.11.2020, Unterstützung für Betriebe mit Betretungsverbot (gesundheitskasse.at)
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