23.10.2020

ACHTUNG: EU-Meldepflichtgesetz Frist 31.10.2020

 
       
       
Wie wir Sie bereits in unserem Artikel vom 01.12.2019 informiert haben, sieht das seit 01.07.2020 in Kraft getretene EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) erforderliche Meldungen zu bestimmten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen vor.

Bitte vergessen Sie nicht, dass die Frist für die Meldung von relevanten Steuergestaltungen zwischen 25.06.2018 und 30.06.2020 (Altfälle) am 31.10.2020 endet.

Bei Steuergestaltungen ab dem 01.07.2020 handelt es sich um Neufälle, die grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zu melden sind. Aufgrund technischer Probleme ist die Frist für Neufälle, deren erste Schritte seit 01.07.2020 bereits umgesetzt wurden, ebenfalls der 31.10.2020.

Nähere Informationen finden Sie im aktuellen BMF-Informationsschreiben.
 
close_icon