27.04.2023

Weitere Informationen zur Energiekostenpauschale

 
       
       
Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen EUR 110,00 und EUR 2.475,00 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.

Hier finden Sie zusammengefasst die Eckdaten für die Antragsberechtigung:
  • gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen
  • Mindestjahresumsatz EUR 10.000,00 und Höchstjahresumsatz EUR 400.000,00
  • Pauschalförderung beträgt zwischen EUR 110,00 und EUR 2.475,00
  • Förderkriterien: Branche (ÖNACE) und Umsatz
  • Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet, ein Energieintensitätsnachweis ist daher nicht erforderlich
  • Förderzeitraum: rückwirkend für das Jahr 2022
  • Voranmeldung ab 17.04.2023
  • Antragstellung voraussichtlich ab Mitte 05/2023
  • Antragstellung und Abwicklung durch die FFG
  • Einreichung und Abwicklung soll online und weitestgehend automatisiert erfolgen
  • Was Sie jetzt schon vorbereiten können, damit die Antragstellung reibungslos funktioniert:
         Falls noch nicht vorhanden: Handy-Signatur einrichten
         Falls noch nicht vorhanden: Zugang zum Unternehmensserviceportal einrichten
         Im Unternehmensserviceportal prüfen, ob die Branchenzuordnung richtig ist und
         alle anderen Angaben korrekt sind

Weitere Informationen zu den antragsberechtigten Branchen finden Sie unter Energiekostenpauschale für Unternehmen. Auf dieser Website gibt es die Möglichkeit einen Selbst-Check durchzuführen und eine E-Mail-Adresse anzugeben, damit man über den Start der Einreichung informiert wird.

 
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