15.04.2021

Verlängerung und Erweiterung des Härtefall-Fonds

 
       
       
Zuletzt war der letzte Betrachtungszeitraum des Härtefall-Fonds vom 16.02.-15.03.2021 vorgesehen und die Frist für die Einreichung der bis zu 12 Betrachtungszeiträume sollte der 30.04.2021 sein. Aufgrund einer neuen Richtlinie zum Härtefall-Fonds wurden die Betrachtungszeiträume nun verlängert und es wurden noch weitere Adaptierungen durchgeführt.
Hier die von der WKO bekanntgegebenen Eckpunkte der Richtlinie:
  • Verlängerung um drei Betrachtungszeiträume, insgesamt sind damit Anträge für maximal 15 Betrachtungszeiträume möglich.
  • Antragstellung bis einschließlich 31.07.2021 möglich.
  • Zusätzlich zum Comeback-Bonus wird ab 1. Juni ein Zusatzbonus in der Höhe von 100 Euro für jeden geförderten Betrachtungszeitraum ausbezahlt. Maximal werden 1.500 Euro (15 x 100 Euro) ausbezahlt, die Auszahlung kann auch in Teilbeträgen erfolgen. Sie erfolgt automatisch, eine separate Beantragung ist nicht notwendig.
  • Erhöhung der maximalen Gesamtförderhöhe auf 39.000 Euro.
  • Erweiterung der Anspruchsberechtigung für Neugründungen (von bisher 01.01.2020) bis 31.10.2020.
  • Anpassung bei Insolvenzen: Sanierungsverfahren gemäß §§166 ff IO sind künftig im Härtefall-Fonds anspruchsberechtigt.
  • Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden berücksichtigt.
  • Für Anträge, die nach dem 15.04.2021 gestellt werden, gilt, dass eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss (insbesondere keine Ruhendmeldung).
  • Ebenso dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.
Der Antrag für den 13. Betrachtungszeitraum (16.03.-15.04.2021) ist bereits hier möglich.

Sie finden die neue Richtlinie vom 15.04.2021 sowie die adaptierten FAQs auf der WKO Homepage.

Ihr
IWTH-Team
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