22.02.2021

Steuerstundungen bis Ende Juni verlängert

 
       
       

Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass sich die Steuerstundungen, im Rahmen der Coronahilfen, um weitere drei Monate verlängern.

Lesen Sie mehr unter: BMF - Information vom 22.02.2021

Die Kundmachung des 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 52/2021 erfolgte nun per 25.03.2021 und ist entsprechend in Kraft getreten.

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