20.12.2021

Steuerfreie Corona-Prämie 2021 wieder möglich

 
       
       
Auch in diesem Jahr wird es wieder die Möglichkeit zur Auszahlung von steuer- und sozialversicherungsfreien Bonuszahlungen und Zulagen (Corona Prämie) im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise geben. Ein diesbezüglicher Initiativantrag wurde im Nationalrat bereits beschlossen und wird in den nächsten Tagen vom Bundesrat abgestimmt. Die endgültige Gesetzgebung bleibt daher noch abzuwarten.

Folgende Eckpunkte sind derzeit bekannt:
  • Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 ausbezahlt werden, sind bis zur Höhe von € 3.000,00 abgabenfrei.
  • Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Gewährung bis Februar 2022 erfolgen.
  • Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, DB und DZ).
  • Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (also nicht anstatt bisher üblicher anderer Bezüge).
  • Die Coronaprämien sind nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt. Sie können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
  • Die Coronaprämien können in Geld, aber auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.
  • Eine schriftliche Dokumentation darüber wird empfohlen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Ihr IWTH Team

Quelle: Nationalrat gibt grünes Licht für Steueranpassungen (PK-Nr. 1478/2021) | Parlament Österreich
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