16.01.2026
Registrierkassenpflicht – Anhebung der Umsatzgrenze ab 01.01.2026 für bestehende Ausnahmen von der Belegerteilungspflicht
Mit 01.01.2026 wurde die Umsatzgrenze für bestehende Ausnahmen von der Belegerteilungspflicht (zB bei Verkäufen im Freien, auf Berg- und Schihütten) von EUR 30.000,00 auf EUR 45.000,00 angehoben. Lesen sie mehr zum Thema Registrierkassenpflicht in unserer Klienteninformation.
Ihr IWTH-Team
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