30.06.2021

Öffi-Ticket

 
       
       
Die abgabenfreie Kostenübernahme für Öffi-Tickets durch den Arbeitgeber wird ab 01.07.2021, durch eine Erweiterung der gesetzlichen Regelung für die bereits in den letzten Jahren als „Jobticket“ bekannt gewordene Beförderung des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, vereinfacht.  Ab 01.07.2021 ist die Reichweite des Tickets nicht mehr auf die Strecke Wohnung-Arbeitsplatz begrenzt und der Zahlungsbeleg muss nicht mehr auf den Arbeitgeber lauten. Weitere Details können Sie hier nachlesen…
 
Kostenübernahme für Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel durch den Arbeitgeber
 
Ihr
IWTH-Team

Quelle: www.bmf.gv.at
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