06.07.2021

Offene coronabedingte ÖGK-Beitragsrückstände

 
       
       
Die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Ratenzahlung für offene coronabedingte Beitragsrückstände wurde von der ÖGK auf 15.07.2021 verlängert, sofern berücksichtigungswürdige Gründe für die Verspätung des Antrags vorliegen.
Sollten Sie noch keinen Antrag gestellt haben, können Sie dies womöglich noch bis 15.07.2021 erledigen.

Lesen Sie hier die Details dazu.

Ihr
IWTH-Team
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