04.10.2021

Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes

 
       
       

Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) erfährt seine bislang wesentlichste Novellierung (BGBl. I Nr. 174/2021). Die wichtigsten Änderungen konzentrieren sich auf die Strafbestimmungen und traten mit 01.09.2021 in Kraft. Diese sind auf alle (auch bereits anhängige) Verfahren anzuwenden.

Es wird sowohl für die Formaldelikte im Zusammenhang mit der Lohnkontrolle als auch für das Delikt der Unterentlohnung das bisher vorherrschende Kumulationsprinzip abgeschafft. Bei allen Delikten sind nunmehr Strafen, die von der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig sind, zu verhängen.
Die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt allerdings für die Strafbemessung relevant.

Die genauen Strafen, sowie weiterführende Informationen und die am häufigsten gestellten Fragen dazu, finden Sie hier.

Detailierte Informationen können Sie hier nachlesen.

Quelle: ÖGK Newsletter

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