21.12.2015

Einbeziehung von Gewinnausschüttungen in die GSVG-Beitragsgrundlage

 
       
       
Wie bereits mehrfach berichtet, sollen laut Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei GSVG- pflichtigen geschäftsführenden Gesellschaftern auch Gewinnausschüttungen zur Beitragsgrundlage hinzugerechnet werden.Mittlerweile ist im Handbuch Kapitalertragssteuer – Anmeldung (Ka 1) in FinanzOnline des BMF die Erfassung von Ausschüttungen an Gesellschafter- Geschäftsführer von GmbHs, die GSVG- pflichtversichert sind, ab 1.1.2016 vorgesehen.
 
Ab diesem Datum erhält die SVA jedenfalls die notwendigen Informationen und werden Ausschüttungen daher in die Beitragsgrundlage aufgenommen. Deswegen ist zu überlegen, Ausschüttungen noch heuer durchzuführen, insbesondere auch unter dem Aspekt der kommenden KEST- Erhöhung. Bitte beachten Sie, dass es bei der Berücksichtigung der Gewinnausschüttungen zur Beitragsgrundlage auf das Jahr der Ausschüttung ankommt und nicht auf das Jahr, in dem der Gewinn entstanden ist.

Die Verhandlungen, wie mit der Zeit vor 2016 umzugehen ist, laufen noch. Wir werden Sie darüber informieren, sobald wir dazu nähere Informationen haben.
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