16.01.2014

EU-Kommission verlängert SEPA-Übergangsfrist bis Anfang August 2014

 
       
       
Die EU-Kommission hat entschieden, die Übergangsfrist auf das SEPA-Zahlungssystem mit IBAN und BIC um sechs Monate bis 1. 8. 2014 zu verlängern. Man wolle dadurch verhindern, dass es zu Unterbrechungen im Zahlungsverkehr komme, erklärte der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier am 9. 1. 2014 in Brüssel. Bisher sollte das SEPA-Zahlungssystem zum 1. 2. 2014 europaweit in Kraft treten.
Mit SEPA ändern sich die Bankverbindungsdaten: Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden abgeschafft und durch neue internationale Kontonummern ersetzt, die sog. IBAN (International Bank Account Numbers). Diese bestehen in Österreich aus 20 Stellen. Für österreichische Bankkunden beginnt die IBAN mit AT, es folgen zwei neue Ziffern, dann die altbekannte Bankleitzahl und Kontonummer. Bei inländischen Überweisungen reicht nach der Umstellung die Angabe der IBAN. Für SEPA-Überweisungen ins europäische Ausland ist vorerst neben der IBAN auch die internationale Bankleitzahl BIC erforderlich.
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