23.12.2013
Elektronische Rechnungen an den Bund
Ab 1. Jänner 2014 können Rechnungen über Waren und Dienstleistungen an den Bund ausschließlich in strukturierter elektronischer Form entweder über das Unternehmensserviceportal des Bundes oder die Pan-European Public Procurement OnLine (PEPPOL)- Transport-Infrastruktur eingebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt werden von den österreichischen Bundesdienststellen weder Papierrechnungen noch Rechnungen im PDF-Format akzeptiert. Auch Notare sind ab 1. Jänner 2014 verpflichtet, an den Bund elektronische Rechnungen zu legen.
Mehr Infos dazu unter folgendem Link: E-Rechnung an den Bund
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