16.12.2013
Überbrückungshilfe der SVA
Bei Unfall, schwerer Krankheit oder Insolvenz eines wichtigen Kunden kann die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft ab 1.1.2014 Kleinverdienern 50 Prozent der auf Basis der vorläufigen Beitragsgrundlage vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge auf deren Beitragskonto gutschreiben. Die Überbrückungshilfe wird einmalig und grundsätzlich für drei Monate geleistet. Zahlt ein Unternehmer etwa EUR 500,- im Quartal Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge, werden ihm (einmalig) EUR 250,- gutgeschrieben. Achtung: Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Überbrückungshilfe derzeit zeitlich befristet, der Antrag ist lt. einer internen Richtlinie der SVA bis 30.6.2014 bei der zuständigen SVA- Landesstelle zu stellen.
Information der SVA
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