21.12.2013
Aktuelles zur Sachbezugswerteverordnung
Zinsersparnisse bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen
Der für die Berechnung des Sachbezugs bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen oder Arbeitgeberdarlehen anzusetzende Zinssatz wird jedes Jahr durch Erlass des BMF festgesetzt. Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) beträgt für das Kalenderjahr 2014 1,5 %. Der Betrag, bis zu dem keine Zinsersparnis anzusetzen ist, ist unverändert bei EUR 7.300 geblieben. Die Zinsersparnis ist als sonstiger Bezug nach § 67 Abs 10 EStG zu versteuern.
Der für die Berechnung des Sachbezugs bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen oder Arbeitgeberdarlehen anzusetzende Zinssatz wird jedes Jahr durch Erlass des BMF festgesetzt. Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) beträgt für das Kalenderjahr 2014 1,5 %. Der Betrag, bis zu dem keine Zinsersparnis anzusetzen ist, ist unverändert bei EUR 7.300 geblieben. Die Zinsersparnis ist als sonstiger Bezug nach § 67 Abs 10 EStG zu versteuern.