17.04.2013

Wann muss ich eine Steuererklärung für 2012 abgeben?

 
       
       
Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2012 (Pflichtveranlagung) ist grundsätzlich der 30.4.2013 (für Online-Erklärungen der 1.7.2013).

Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: Für sie gilt für die Steuererklärungen 2012 grundsätzlich eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.3.2014 bzw. 30.4.2014, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw. -guthaben ab dem 1.10.2013 Anspruchszinsen zu bezahlen sind bzw. gutgeschrieben werden.

In den meisten Fällen der Arbeitnehmerveranlagung gilt wie bisher eine Fristverlängerung bis 30.9.2013.

In jedem Fall kann die Einreichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden.
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