29.01.2013

Regierungsvorlage zur Erweiterung der Pendlerförderung ab 2013

 
       
       
Der Ministerrat hat die Regierungsvorlage zur Erweiterung der Pendlerförderung im Dezember bereits beschlossen. Diese sieht vor, dass das Pendlerpauschale aliquot auch für Teilzeitbeschäftige zur Anwendung kommen soll. Außerdem sollen der Pendlereuro und der Pendlerausgleichsbetrag neu eingeführt werden und der Pendlerzuschlag erhöht werden. Auch ein "Jobticket" kann vom Dienstgeber steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung gestellt werden können. Im Nationalrat sollen die Änderungen im Frühjahr 2013 rückwirkend per 01.01.2013 beschlossen werden.Einbindung von Teilzeitbeschäftigten
Bisher konnten das Pendlerpauschale nur von Pendlern bezogen werden, wenn diese mindestens elf Mal im Monat zum Arbeitsort pendelten.

Ist dies nicht der Fall soll ab 2013 Folgendes gelten:
  • Legt der Arbeitnehmer diese Entfernung an mindestens vier, aber an nicht mehr als sieben Tagen im Kalendermonat zurück, steht das jeweilige Pendlerpauschale zu einem Drittel zu.
  • Legt der Arbeitnehmer diese Entfernung an mindestens acht Tagen aber an nicht mehr als zehn Tagen im Kalendermonat zurück, steht das jeweilige Pendlerpauschale zu zwei Drittel zu.


Pendlereuro

Neben dem Verkehrsabsetzbetrag soll zukünftig ein Pendlereuro in Höhe von jährlich zwei Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eingeführt werden. Dieser steht nur zu, wenn dem Arbeitnehmer ein Pendlerpauschale zusteht.

Pendlerausgleichsbetrag
Kommt zukünftig bei der Berechnung der Einkommensteuer eine Steuer von einem Euro heraus, steht zusätzlich ein Pendlerausgleichsbetrag iHv € 289,- zu.

Erhöhung des Pendlerzuschlages
Der Pendlerzuschlag soll auf 18% der einbezahlten Sozialversicherungsbeiträge erhöht werden, maximal EUR 400,00.

Steuerbegünstigtes "Jobticket"
Arbeitnehmer die aufgrund des kurzen Arbeitsweges keinen Anspruch auf eine Pendlerpauschale haben, können künftig vom neu geschaffenen "Jobticket" profitieren. Arbeitgeber können - auf freiwilliger Basis - ihren Arbeitnehmern ein Ticket (egal welches) für den Öffentlichen Verkehr bezahlen. Dieses Ticket ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber kann diese Ausgabe steuerlich absetzen.

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