02.03.2012
Lohn- & Sozialdumping Bekämpfungsgesetz
Am 1. Mai 2011 ist das Lohn- & Sozialdumping Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) in Kraft getreten, um auf dem österreichischen Arbeitsmarkt Gleichberechtigung für alle in Österreich tätigen Arbeitnehmer zu schaffen und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu sichern. Vereinfacht ist das Ziel des LSDB-G, sicherzustellen, dass allen in Österreich beschäftigten Arbeitnehmern zumindest der ihnen nach dem Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Grundlohn für ihre Tätigkeit zukommt.
Das Lohn- & Sozialdumping Bekämpfungsgesetz kurz LSDB-G, gilt sowohl für ausländische Arbeitgeber mit Sitz in der EU, die Arbeitnehmer nach Österreich zur Dienstleistung entsenden, als auch für inländische Arbeitgeber mit Arbeitnehmern, die den österreichischen Rechtsbestimmungen unterliegen.
"Obwohl das Gesetz erst seit Mai in Kraft ist, wurden bereits 7.500 Kontrollen durchgeführt, …….. Strafanträge gestellt, über insgesamt rd. 914.000,-- Euro. Bestraft werden nicht nur Unternehmen, denen wir Lohndumping nachweisen können, sondern auch alle, die die Erfüllung ihrer Informationspflichten verweigern, also uns zum Beispiel die Einsichtnahme in Lohnunterlagen verwehren …."
Quelle: Dir. Mag. Johann Mersits - Kompetenzzentrum LSDB Wr. GKK
Zu Ihrer Rechtssicherheit lesen Sie mehr dazu auf der Homepage der WrGKK, auf der Sie sich informieren und einen Überblick über die aktuellen Bestimmungen verschaffen können. Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, Ihren Personalstand im Hinblick auf Aktualität und Übereinstimmung der tatsächlichen Tätigkeit mit den kollektivvertraglichen Einstufungen zu überprüfen, sofern das nicht im Zuge der laufenden Lohnverrechnung bereits überprüft wurde. In Fällen, in denen alle relevanten Daten nicht bekannt sind, kann es jedoch zu Fehleinstufungen kommen, die für Sie im Prüfungsfall zu erheblichen Lohn- und Strafnachzahlungen führen könnten.
Selbstverständlich stehen Ihnen Ihre Personalsachbearbeiterinnen zu diesem Thema gerne zur Verfügung.
Das Lohn- & Sozialdumping Bekämpfungsgesetz kurz LSDB-G, gilt sowohl für ausländische Arbeitgeber mit Sitz in der EU, die Arbeitnehmer nach Österreich zur Dienstleistung entsenden, als auch für inländische Arbeitgeber mit Arbeitnehmern, die den österreichischen Rechtsbestimmungen unterliegen.
"Obwohl das Gesetz erst seit Mai in Kraft ist, wurden bereits 7.500 Kontrollen durchgeführt, …….. Strafanträge gestellt, über insgesamt rd. 914.000,-- Euro. Bestraft werden nicht nur Unternehmen, denen wir Lohndumping nachweisen können, sondern auch alle, die die Erfüllung ihrer Informationspflichten verweigern, also uns zum Beispiel die Einsichtnahme in Lohnunterlagen verwehren …."
Quelle: Dir. Mag. Johann Mersits - Kompetenzzentrum LSDB Wr. GKK
Zu Ihrer Rechtssicherheit lesen Sie mehr dazu auf der Homepage der WrGKK, auf der Sie sich informieren und einen Überblick über die aktuellen Bestimmungen verschaffen können. Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, Ihren Personalstand im Hinblick auf Aktualität und Übereinstimmung der tatsächlichen Tätigkeit mit den kollektivvertraglichen Einstufungen zu überprüfen, sofern das nicht im Zuge der laufenden Lohnverrechnung bereits überprüft wurde. In Fällen, in denen alle relevanten Daten nicht bekannt sind, kann es jedoch zu Fehleinstufungen kommen, die für Sie im Prüfungsfall zu erheblichen Lohn- und Strafnachzahlungen führen könnten.
Selbstverständlich stehen Ihnen Ihre Personalsachbearbeiterinnen zu diesem Thema gerne zur Verfügung.