14.02.2012

Kammerumlage 2 – Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

 
       
       
Die Kammerumlage 2 (KU 2), besser bekannt als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DZ zum DB-FLAF), ist von der monatlichen Lohnsumme eines Betriebes zu berechnen. Der DZ zum DB ist aufgrund des unterschiedlichen Landeskammeranteils für jedes Bundesland verschieden und beläuft sich (unverändert gegenüber dem Vorjahr mit Ausnahme der Steiermark) auf:

Steiermark Burgenland Salzburg Tirol Wien Kärnten Vorarlberg
0,39 %
(2011: 0,40%)
0,44 % 0,42 % 0,43 % 0,40 % 0,40 % 0,41 % 0,39 % 0,36 %
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