09.01.2012

Kassenrichtlinie 2012 - Information über Registrierkassen und Kassensysteme

 
       
       
Im Bereich der Grundaufzeichnungen und der Losungsermittlung sind bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen eine Reihe von Vorschriften, welche an die Kriterien der Ordnungsmäßigkeit anknüpfen (z.B. §§ 131, 132 BAO) zu beachten.

Die Kassenrichtlinie soll die Fragestellungen beantworten, die aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung bei Registrierkassen und Kassensystemen und der gesetzlichen Änderungen bei den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (z.B. BBGes 2006 und Barbewegungs-VO) vermehrt auftreten.

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