12.09.2011

Termin 30.09.2011

 
       
       
  • Umsatzsteuer: Ende der Frist zur Vorsteuererstattung 2010 aus EU-Mitgliedstaaten
  • Herabsetzung der laufenden Steuer-Vorauszahlungen
  • Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften zum 31.12.2010 beim Firmenbuch
  • Beginn Anspruchverzinsung
Umsatzsteuer: Ende der Frist zur Vorsteuererstattung 2010 aus EU-Mitgliedstaaten

Österreichische Unternehmer können Anträge auf Vorsteuerrückerstattung für sämtliche EU-Mitgliedstaaten in elektronischer Form über das eigene Finanzamt mittels FinanzOnline an den Erstattungsmitgliedstaat richten. Der Antrag auf Vorsteuererstattung für das Kalenderjahr 2010 ist bis spätestens 30.9.2011 einzubringen.

Herabsetzung der laufenden Steuer-Vorauszahlungen

Ein Herabsetzungsantrag für die laufenden Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer 2011 kann letztmalig bis 30.9.2011 gestellt werden. Dem Antrag sollte vorsorglich auch eine Prognoserechnung für 2011 angeschlossen werden.

Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften zum 31.12.2010 beim Firmenbuch

Grundsätzlich sind alle Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften binnen 9 Monaten in elektronischer Form beim Firmenbuch einzureichen. Für den Regelbilanzstichtag 31.12.2010 endet daher die Frist mit 30.9.2011.

Beginn Anspruchverzinsung

Ab 1.10.2011 werden für Nachzahlungen bzw. Gutschriften aus der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung 2010 Anspruchszinsen (derzeit 2,88%) verrechnet. Wer für 2010 mit einer Steuernachzahlung rechnen muss, kann die Belastung durch Anspruchszinsen im Wege einer freiwilligen Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung vermeiden. Anspruchszinsen unter 50 EUR werden nicht vorgeschrieben (Freigrenze).
Hinweis: Anspruchszinsen sind generell ertragsteuerlich neutral: Zinsenaufwendungen sind daher steuerlich nicht absetzbar, Zinsenerträge dafür steuerfrei.
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