18.07.2011

Termin 30.09.2011

 
       
       
  • Vorsteuererstattung für österreichische Unternehmen bis 30.9.2011
  • Frist zur Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch
Vorsteuererstattung für österreichische Unternehmen bis 30.9.2011

Österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2010 in den EU-Mitgliedstaaten geltend machen wollen, haben bis 30.9.2011 Zeit, ihre Anträge elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Bedingt durch das elektronische Verfahren entfällt generell die Vorlage der Originalbelege (auch keine Kopien), außer der Erstattungsmitgliedstaat fordert diese gesondert an. Unterjährig gestellte Anträge müssen rückerstattbare Vorsteuern von zumindest 400 EUR umfassen. Bezieht sich ein Antrag auf ein ganzes Kalenderjahr bzw auf den letzten Zeitraum eines Kalenderjahres, so müssen die Erstattungsbeträge zumindest 50 EUR betragen. Rückerstattungsanträge für Vorsteuern 2010 aus Drittstaaten müssen hingegen in den meisten Fällen bis 30.6. bei den jeweiligen ausländischen Finanzverwaltungen eingebracht werden (z.B. Schweiz, Norwegen).

Frist zur Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch

Grundsätzlich sind die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag durch Einreichung in elektronischer Form beim Firmenbuch offen zu legen. Für Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2010 endet die Offenlegungspflicht daher am 30.9.2011. Kleinst-Kapitalgesellschaften, bei denen die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag 70.000 EUR nicht überschritten haben, können die Einreichung des Jahresabschlusses sowie die Bekanntgabe der Umsatzerlöse weiterhin in Papierform vornehmen.

Wird die Verpflichtung zur Einreichung nicht fristgerecht erfüllt, droht eine automatische Zwangsstrafe von mindestens 700 EUR, die jedem Geschäftsführer und auch der Gesellschaft selbst vorgeschrieben und auch mehrmals verhängt werden kann. Im Falle der mehrmaligen Verhängung können die Zwangsstrafen bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften bis zum Dreifachen, bei großen Gesellschaften sogar bis zum Sechsfachen angehoben werden.

Die Eingabegebühr beträgt bei elektronischer Einreichung für GmbHs 29 EUR und für AGs 131 EUR, die Eintragungsgebühr 18 EUR. Insgesamt betragen damit die Gebühren für einen elektronisch übermittelten Jahresabschluss bei einer GmbH 47 EUR und bei einer AG 149 EUR.
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