24.02.2011

Der Bildschirm als Urkunde

 
       
       
Kaum ein Problem des Gebührenrechts wurde in der Fachliteratur so häufig behandelt wie die Frage, ob ein E-Mail eine Urkunde im Sinne des § 15 GebG ist. Nunmehr hat der VwGH diese Streitfrage in seinem aufgrund einer Amtsbeschwerde ergangenen Erkenntnis vom 16. 12. 2010, 2009/16/0271, entschieden.

Der Gerichtshof schloss sich dabei im Ergebnis der Auffassung des BMF an, wonach auch der Abschluss eines gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfts per E-Mails, die mit sicheren oder einfachen elektronischen Signaturen versendet werden, die Gebührenpflicht auslöst.

Quelle: Linde Online, 22.02.2011
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