14.12.2010
Pendlerpauschale und Kilometergeld ab 01.01.2011
Erhöhung des Pendlerpauschales um 10 %
Als Ausgleich für die Erhöhung der Mineralölsteuer wird das Pendlerpauschale ab 2011 wie folgt erhöht:
Der Pendlerzuschlag (für Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt) wird von bisher 240 EUR auf 251 EUR erhöht.
Das amtliche Kilometergeld wurde ab 1.7.2008 befristet mit 31.12.2010 auf 0,42 EUR angehoben. Diese zeitliche Befristung wird nunmehr aufgehoben. Für Motorräder gilt zusätzlich ab 2011 ein einheitliches Kilometergeld – unabhängig vom Hubraum - von 0,24 EUR. Das Kilometergeld für mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegte Wegstrecken wird ersatzlos gestrichen.
Als Ausgleich für die Erhöhung der Mineralölsteuer wird das Pendlerpauschale ab 2011 wie folgt erhöht:
Einfache Wegstrecke | 01.07.2008-31.12.2010 | ab 01.01.2011 | |
Kleines Pendlerpauschale | 20 bis 40 km | EUR 630,00 | EUR 696,00 |
40 bis 60 km | EUR 1.242,00 | EUR 1.356,00 | |
über 60 km | EUR 1.857,00 | EUR 2.016,00 | |
Großes Pendlerpauschale | 2 bis 20 km | EUR 342,00 | EUR 372,00 |
20 bis 40 km | EUR 1.356,00 | EUR 1.476,00 | |
40 bis 60 km | EUR 2.361,00 | EUR 2.568,00 | |
über 60 km | EUR 3.372,00 | EUR 3.672,00 |
Der Pendlerzuschlag (für Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt) wird von bisher 240 EUR auf 251 EUR erhöht.
Das amtliche Kilometergeld wurde ab 1.7.2008 befristet mit 31.12.2010 auf 0,42 EUR angehoben. Diese zeitliche Befristung wird nunmehr aufgehoben. Für Motorräder gilt zusätzlich ab 2011 ein einheitliches Kilometergeld – unabhängig vom Hubraum - von 0,24 EUR. Das Kilometergeld für mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegte Wegstrecken wird ersatzlos gestrichen.
bis 31.12.2010 | ab 01.01.2011 | |
PKW und Kombi | EUR 0,42 (befristet) | EUR 0,42 (unbefristet) |
Motorräder | bis 250 m³: EUR 0,14 über 250 m³: EUR 0,24 |
einheitlich EUR 0,24 |
Fußweg von mehr als 2 km oder Fahrrad | EUR 0,233 / EUR 0,465 | EUR 0,38 |